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Entwicklung u. Bedeutung

 

Überblick

  • Dokumentation Gil Hüttenmeister / Gerhard Friedrich Linder, „Gewidmet vom unvergesslichen Gatten“ – Die Grabinschriften des Jüdischen Friedhofe in Kuppenheim
  • Geschichte der jüdischen Friedhöfe in Baden-Württemberg
  • Der jüdische Friedhof in Kuppenheim - Geschichte (Vorlage für Führungen/Vorträge)
  • Der jüdische Friedhof Kuppenheim (Gil Hüttenmeister und Gerrhard Friedrich Linder)

linie Die Dokumentation

 

Im Jahr 2003 wurden im Rahmen der Erfassung aller jüdischen Grabsteine in Baden-Württemberg durch das Landesdenkmalamt im Auftrag der Stadt Kuppenheim 200 Grabsteine dieses Friedhofes voll dokumentiert sowie eine Grunddokumentation für den gesamten Friedhof angelegt. Diese Volldokumentation wurde auf alle Grabsteine erwei­tert. Als Grundlage dienten Fotos, die vom „Zentralarchiv zur Erforschung der Geschichte der Juden in Deutschland“, Heidelberg, erstellt worden waren sowie weitere Fotos, die von der Stadt Kuppenheim in Auftrag gegeben worden waren. Alle Inschriften wurden am Stein überprüft. Es wurden alle Inschriften, getrennt nach Vorder- und Rück­seite, abgeschrieben. Die hebräischen Inschriften wurden zeilengerecht übersetzt.

 

Die Namen der Verstorbenen, ihrer Eltern und Ehepartner sind, soweit bekannt, auf Deutsch und auf Hebräisch angeführt. Schwierigere Abkürzungen sind aufgelöst und Bibelzitate sind angegeben. Auf die häu­figen Zitate aus dem Lob der „tüchtigen Frau“ in Proverbia 31,10-31 sei hier hingewiesen; sie sind nur in Ausnahme­fällen angegeben. Der Schlusssegen Ihre/Seine Seele sei eingebunden in das Bündel des Lebens! (1. Samuel 25, 29), der sich abgekürzt auf den meisten Grabsteinen befindet, ist mit den hebräischen Anfangsbuchstaben TNZBH wiedergegeben.

 

Eingearbeitet wurde das von G.F.Linder bearbeitete und von der Stadt Kuppenheim herausgegebene Bürgerbuch der jüdischen Gemeinde Kuppenheim und das Begräbnisbuch für den jüdischen Friedhof in Kuppenheim für die Jahre 1814-1869, ferner die Personenstandsakten im Generallan­desarchiv in Karlsruhe. Grabsteine, deren Inschriften gänzlich oder überwiegend verwittert sind, sowie Grabsteine, die außer Namen und Lebensdaten nichts weiter bringen, wur­den aus Platzgründen nicht aufgenommen; sie sind jedoch in das Namenregister vollständig eingearbeitet.

 

Etwa 90 von Gil Hüttenmeister aufgenommene Fotos bieten einen Überblick über die vorkommenden Grabsteinformen. Das Namenregister enthält Familiennamen, Vornamen, Namen der Eltern und des Ehepartners, Lebensdaten, Herkunfts­ort, Beruf und Stellung innerhalb der Gemeinde, Symbole und die Grabnummer. Anhand der Grabnummer lässt sich jedes Grab auf dem beigefügten Lageplan lokalisieren. Die zweite Grabnummer bezieht sich auf die Nummerierung des Zentralarchivs zur Erforschung der Geschichte der Juden in Deutschland, welche in der ersten, provisorischen Dokumentation benutzt worden ist…

 

Die Stadt Kuppenheim pflegt im Auftrag der Israeli­tischen Religionsgemeinschaft Baden den Friedhof. Im neuesten Bereich sind die umgestürzten Grabsteine in­zwischen wieder aufgerichtet worden, und eine fehlende Texttafel (1030) wurde erneuert. Jährlich werden etwa 40 weitere Grabsteine wieder aufgestellt und in stabile Fun­damente gesetzt. Auf dem Plan sind die noch liegenden Steine, die sich wieder aufrichten lassen, bereits als stehend eingezeichnet. Der Friedhof erhält durch diese Arbeiten ein neues, ansehnliches Erscheinungsbild, das der Bedeutung dieses wertvollen Denkmals und dem Andenken an unsere jüdischen Mitbürger entspricht.

 

Mögen die Seelen der auf dem Jüdischen Friedhof in Kuppenheim Bestatteten eingebunden sein in das Bündel des Lebens!

 

Kuppenheim, im April 2010, Gil Hüttenmeister, Gerhard Friedrich Linder

 

aus:Gil Hüttenmeister / Gerhard Friedrich Linder, „Gewidmet vom unvergesslichen Gatten“ – Die Grabinschriften des Jüdischen Friedhofe in Kuppenheim

linie Geschichte der jüdischen Friedhöfe in Baden-Württemberg

 

Im Mittelalter lebten in fast allen Städ­ten unseres Landes Juden. In den mei­sten Städten gab es auch jüdische Friedhöfe, die außerhalb der Stadt­mauern lagen. Sie sind jedoch durch­weg zerstört worden (im Zusammenhang mit den Judenverfolgungen des 13./14. Jahrhunderts und den Juden­vertreibungen um 1500), so dass gewöhnlich nur noch der Flurname „Judenkirchhof" die Lage eines mittelal­terlichen Friedhofes angibt (z. B. Ehingen +  Winnenden, später keine jüdischen Gemeinden mehr).

 

Nach der Vertreibung der Juden aus den Städten und den meisten bedeu­tenden Herrschaften im Gebiet des heutigen Baden-Württemberg um 1500 (Herzogtum Württemberg, Vorderösterreich, Bistum Würzburg u.a.), entstanden jüdische Siedlungen in Ge­bieten, die einzelnen Orden, Rittern, Fürsten oder anderen Herrschaften gehörten.

 

Aus dieser Zeit stammen die ältesten erhaltenen jüd. Fried­höfe in Baden-Württemberg (Breisach, Hemsbach, Külsheim, Mos­bach, Sulzburg, Horb-Mühringen, Neckarsulm, Haigerloch-Weildorf).

 

Im 17. und 18. Jahrhundert wurden Ju­den an zahlreichen weiteren Orten kleinerer Herrschaften aufgenommen. Hier durften sie zumeist eigene Fried­höfe anlegen. Oft finden wir diese weit außerhalb der Orte an waldigen Nord­hängen, die landw. nutzbar waren (z.B. Kraichtal-Oberöwisheim, Lörrach, Hechingen, Obersulm-Affaltrach). Manchmal bildeten mehrere Gemeinden einen „Friedhofs­verband" mit nur einem Zentralfried­hof (Schöntal-Berlichingen, Waibstadt, Bruchsal-Obergrombach, Külsheim, Lauda-Königshofen-Unterbalbach und Kuppenheim für Juden einer weiten Um­gebung).

 

Nachdem sich im 19. Jahrhundert die Juden wieder im ganzen Land nieder­lassen konnten, entstanden zahlreiche neue Gemeinden in den größeren Städ­ten. 1809 Recht, sich in ihrem Geburtsort niederzulassen, Recht auf Erwerb von Grundstücken… Juden erhielten auch ihre eigenen Friedhöfe. Fast durchweg wurden diese als ein Zeichen des nun zumeist recht guten Zusammenlebens in die all­gemeinen Friedhöfe der Gemeinde - wenn auch abgesondert - integriert (z.B. Esslingen Ebershaldenfriedhof, Ludwigsburg, Stuttgart, Ulm, Konstanz, Offenburg, Heidelberg).

 

Einige Friedhöfe sind im 20. Jahrhun­dert nach dem Wegzug der jüdischen Einwohner aus vielen Landgemeinden nicht mehr oder nur noch vereinzelt be­legt worden (Haiterbach…)

 

Zur Zeit der Nationalsozialisten wurden die meisten Friedhöfe schwer geschändet, teilweise völlig zerstört und umfunk­tioniert (Waldshut-Tiengen, Neckar­sulm). Dabei wurden viele Grabsteine entfernt und zum Straßen- oder Mauer­bau verwendet. Der Kuppenheiner Friedhof sollte ebenfalls geschleift werden, wurde jedoch wegen der Entwicklung des 2. Weltkrieges (totaler Krieg) nicht umgesetzt.

 

Nach 1945 sind alle (soweit möglich) wieder hergerichtet. Schän­dungen (Herrlisheim 2015). Neue Bestattungen (Kuppenheim 1986, ehemals jüdischer Zentralfriedhof) auch an den Orten, in denen es wieder jüdische Gemeinden Baden-Baden gibt.

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Jüdischer Friedhof zu Kuppenheim – Geschichte


Außerhalb der Stadt Kuppenheim, auf dem unfruchtbaren Mergelberg nahe am Stadtwald, befindet sich der erstmals 1694 urkundlich erwähnte jüdische Bezirksfriedhof für Mittelbaden.  Die früheste schriftliche Nen­nung des jüdischen Friedhofes, der Juden Begräbnus zu Cuppenheimb, finden wir 1694 anlässlich der Beerdigung eines Gernsbacher Juden.

                                                                                                

Im Jahr 1694 (14.09.) starb dem Jud Israel Jung in Gernsbach sein Dienstbote. Er ließ ihn am 15.09.1694 in Kuppenheim begraben. Die Gernsbacher Beamten wussten nicht, wie sie es mit dem Begräbnisgeld halten sollten. Sie zogen für den Dienst­boten 10 und für den im Jahr 1689 verstorbenen Schwiegervater Israels 20 Reichs­taler Begräbnis- geld ein. Das schien dem Israel zu hoch zu sein, weswegen er Beschwerde einlegte. Mit welchem Erfolg ist unbekannt.

 

Für jede Leiche mussten die Juden ein sogenanntes Begräbnisgeld an die Landesherrschaft entrichten, das für einen Erwachsenen 3 Gulden, für ein Kind 1 Gulden 30 Kreuzer betrug.

 

Später verlangte die Herrschaft an Begräbnisgeldern: 5 Gulden für eine männliche Leiche, 4 Gulden 30 Kreuzer für eine weibliche, 2 Gulden für eine Kindesleiche.

 

Ausrichtung der ältesten Gräber nach Süd-Osten: Mosche 15.01.1687 / 14.11.1697 (Grab 209/625), (Umbettung, Grablegung vor 1. urkundliche Erwähnung)

 

Naftali Herz ben Nathan Bun 12.04.1694 (Grab 217/584)

 

Breinle bat Eljakum 26.12.1694 / 22.12.1697 (Grab 138/540)

 

Beile/Bella bat Jehuda 12.04.1699 (Grab 170/5377) männlich, o. Namen 24.09.1699 – 13.09.1700, Symbol Priesterhände (171/538)

 

Entgegen dem Beschwerdedokument hat der Volksmund folgende Sage gebildet:

 

Ein Graf von Eberstein war einst mit einer vornehmen Jüdin vermählt. Sie musste ihren Glauben ablegen, war ihm aber insgeheim noch treu geblieben, was ihren umwohnenden Glaubensgenossen nicht unverborgen blieb. Vor ihrem Tode bestimmte sie, dass ihre Leiche auf einem Ochsengespann führerlos weggefahren werde. Da, wo die ungewohnten Tiere haltmachten, wollte sie begraben sein. An der Stelle des jetzigen Judenfriedhofs blieben sie stehen. Im Hinblick auf die Standhaftigkeit ihrer Glaubensgenossin wählten die Juden den Ort allgemein als Begräbnisstätte.

 

Die vorliegende Sage ist eine sogenannte Wandersage, die noch in mehreren Auflagen im deutschen Lande da angewandt wird, wo die Entstehung eines Judenfried­hofes (auch einer christl. Kultstätte) historisch nicht abgesichert ist.

 

Urkundliche Erwähnung 1772: Faist Kahn, Schutzjude in Neufreistett, war 1772 Pfleger des Kuppenheimer Begräbnisses und berichtet, die Judenschaft habe in den fürstlichhanauischen Lan­den diesseits des Rheins schon seit vielen Jahren ihr Begräbnis zu Cuppenheim ge­mein.

 

Von 1814 bis 1869 wurde ein Begräbnisbuch vom kath. Pfarramt (Pfarrer Herr + Juden-Anwalt Salomon Herz, zurück bis 1739) geführt, in dem die auf dem Kuppenheimer Friedhof beerdigten auswärtigen Juden eingetragen sind. 695 Beerdigungen sind beurkundet. 1870 – 1940 amtliche Standesbücher (Standesamt)

 

Die Personen, die die Leiche begleiteten, hatten beim Passieren der Zollstätte - in Kuppenheim war eine markgräflich-baden-badische Zollstätte - 24 Kreuzer Zoll pro Person zu entrichten.

 

Die Kuppenheimer Juden entrichteten neben dem Begräbnisgeld noch alljährlich den Bodenzins für den Friedhof.

 

Todfall anstatt Begräbnisgebühr:  Man verlangte sogar anstatt Begräbnisgebühr den sogenannten Todfall wie bei den christlichen Untertanen, also das beste Stück Vieh beim Tode des Mannes oder das beste Kleid beim Tode der Frau oder als Surrogat einen gewissen Prozentsatz des Vermögens. Doch wehrten sich die Juden gegen eine solche unbegründete Forderung, da sie keine Vollbürger, sondern nur geduldete „Hintersassen“ (abhängig vom Grundherrn, Haus + Garten ohne Felder) seien. Als Markgraf Karl Friedrich im Jahr 1783 die Leib­eigenschaft in seinen vereinigten Land Baden-Durlach aufhob, fand auch diese Forderung durch das Wegfallen des „Todfalls“ überhaupt ihr Ende.

                            

Das Friedhofsgelände war von den Juden bis 1863 von der Stadt gepachtet. Die in der Markgrafschaft Baden-Baden lebenden und die auswärtigen Juden zahlten für die im Mergelberg liegende Begräbnuß jährlich Zinß an die Stadt. Das Oberamt berichtet 1765, die Judenschafi habe mit Bewilligung gnädigster Herrschaft auf der Stadt Kuppenheim Allmend eine eigene Begräbnus, in welcher teils inländisch, teils außländische Juden beerdiget werden. So oft nun ein Toden Leichnam dahin gebracht wird, muß davon gnädigster Herrschaft zur recognition /Begräbnisgebühr/ bezalet werden, wenn beerdigt werden ein fremder Jud, so alt oder geheiratet 6fl, eine Frau 5 fl, ein Kind2V2 fl, ein Judim Land4V2fl, eine Frau im Land 3/4fl und ein Kind im Land 2fl. Solange ein Jud unverhei­ratet stirbt, zahlt er wie ein Kind.

 

Einzug der Begräbnisgelder: Diese Begräbnisgelder für die Herrschaft einzuziehen, war 1779 dem Kuppenheimer Stabhalter Christoph Warth übertragen. 1800 betrug die Größe des Juden­friedhofes ein Viertel (um 9 ar), wofür die Kuppenheimer Judenschaft jährlich 10 Gul­den Pacht, ab 1813 15 Gulden zahlte. 1825 wurde der Friedhof um lVz Viertel Allmendfläche erweitert, so dass die jüdische Gemeinde bis 1863 zuletzt für sechs Viertel Friedhof am Mergelberg jährlich 22 Gulden Pacht an die Stadt zahlte.

 

Begräbnis-Verband Kuppenheim: Im Jahr 1857 beschlossen Bezirksrabbiner L. Schott von Bühl und die Vorsteher der jüdischen Gemeinden Kuppenheim, Ettlingen, Gernsbach, Hörden, Malsch, Muggensturm, Rastatt und Stollhofen mit Schwarzach die Statuten des Begräbnis-Verbandes Kuppenheim, dessen Zweck sei, den nun durch mehr als hundertjährigen Gebrauch geheiligten und ehrwürdig gewordenen Begräbnißplatz zu Kuppenheim... durch eine geordnete Verwaltung und religiöse Einrichtungen als eine anständige und würdige Begräbnisstätte zu erhalten.

                                                                                                  

Als Vorstände des Begräbnis-Verbandes finden wir von 1857 bis 1864 den Bezirksrabbiner L. Schott, 1885 den Kuppenheimer Judenvorsteher Ludwig Herz, danach Ludwig Kahn, 1888 den Bezirksrabbiner Dr. Mayer und 1911 Elias Dreifuß. Der Verband hatte einen Rechner, so von 1885 bis 1911 Leopold Kahn, danach den Kuppenheimer Metzgermeister Salomon Lehmann. Letzter Vorstand des Kuppenheimer jüdischen Begräbnis-Verbandes war von 1935 bis 1939 Hermann Israel Nachmann aus Gerns­bach +23.02.1942 Gurs (Grab 1030).

 

Kauf des Friedhofgeländes1883: Am 3. April 1863 beauftragten Bezirksrabbiner Leopold Schott von der Bezirkssynagoge Bühl und die Verwaltungsräte der Synagogenvorstände der israelitischen Gemeinden, die ihre Toten auf dem Judenfriedhof in Kuppenheim beerdigten, Hermann Herz, Judenvorsteher von Kuppenheim und Rechner des israelitischen Begräbnisfonds Kuppenheim, im Namen der Verbandsgemeinden den bis 1863 lediglich gepachteten jüdischen Begräbnisplatz mit der Größe von 602 Ruthen von der Stadt Kuppenheim für 440 Gulden zu kaufen. 

 

Gemeinderat und Bürger­versammlung der Stadt genehmigten den Verkauf des jüdischen Friedhofs an den jüd. Begräbnisverband. 1879 vergrößerte der Begräbnisverband den Friedhof um 30,85 ar, 1910 um weitere 19,15 ar Gelände.

                       

Der Verbandsfriedhof zu Kuppenheim ist mit 10.400 qm neben den Friedhöfen in Mannheim und Waibstadt im Kraichgau der größte in Baden-Württemberg (insgesamt 144, davon 90 in Baden). Juden aus 16 mittelbadischen Judengemeinden aus dem Rabbinatsbezirk Bühl fanden hier ihre Grabstätte: Baden-Baden, Badenscheuern, Bodersweier, Bühl,  Ettlingen, Gernsbach, Hörden, Kuppenheim, Lichtenau, Malsch, Muggensturm, Neufreistett, Rastatt, Rheinbischofsheim, Schwarzach, Stollhofen

Um 1850 ? lösten sich die Judengemeinden Ettlingen und diejenigen des Hanauerlandes Kehl, Neufreistett, Rheinbischofsheim vom Friedhof Kuppenheim los. Bühl gründete im Jahr 1855 einen eigenen jüdischen Friedhof, Rastatt im Jahr 1980 und Baden-Baden im Jahr1918.                                                                                         

 

Aber auch Kurgäste, die zumeist während ihrer Kur in Baden-Baden starben und Juden aus dem Elsass, aus der Pfalz und dem Karlsruher Raum wurden auf dem Jüdischen Friedhof Kuppenheim begraben. Diese kamen aus 35 und mehr Orten und Städten:  

                                                                              

Altheim, Altona, Berlin, Bonn-Beuel, Binau, Bordeaux, Bruchsal, Dettenhausen,  Durlach, Gelnhausen, Gunstetten (Elsass), Hagenau, Hamburg, Hechingen, Homburg von der Höhe, Jöhlingen, Karlsruhe, Kippenheim, Kirchen bei Lörrach, Königsbach, Landau, Liebau im Kurland, London, Mannheim, Menzingen, Merzhausen, Münzesheim, Paris, Randegg, Reschelau bei Prag, Rheinsberg, Straßburg, Stuttgart, Wangen, Weiters­weiler im Elsass.

                                                               

Aussegnungshalle: Im Jahr 1888 plante die jüdische Gemeinde den Bau einer Aussegnungshalle auf dem jüdischen Friedhof in Kuppenheim, wozu das Bezirksamt Rastatt am 6. Juli 1888 die Baugenehmigung erteilte. Im Juli 1889 war die Halle, die im lichten Maß 6,50 m lang und 5,50 m breit war, fertiggestellt. Die Halle sollte eine stärkere Betei­ligung an der Leichenbegleitung und die Abhaltung von Leichenreden ermöglichen, was vorher bei schlechter Witterung nur eingeschränkt möglich war. 

 

Der Jüdische Friedhof wurde während des Zweiten Weltkrieges durch nationalsozialistische Elemente (SA aus Gaggenau) verwüstet, die Aussegnungshalle am 10. November 1938 in der Reichspogromnacht zerstört. Die Verwüstungen fanden meist an Grabsteinen und deren Inschriftentafeln statt­. 

 

Nach der Zerstörung der Aussegnungshalle sollte die Ruine auf Veranlassung des nationalsozialistischen Land­rats durch die Stadt Kuppenheim abgebrochen werden.

 

Bürgermeister Grathwohl notierte am 1. Dezember 1938, dass nach Mitteilung des Vorstehers der jüdischen Gemeinde, Alfred Maier, diese den Abbruch der Aussegnungshalle auf dem Juden­friedhof dem Kuppenheimer Steinhauermeister Julius Schulz gegen Überlassung des Baumaterials übertragen habe. 

 

Die Remise für die Unterstellung des jüdischen Leichenwagens, die die jüdische Gemeinde Kuppenheim 1899 neben der Synagoge erbaut hatte, wurde 1938 zu­sammen mit den Überresten der Synogoge abgebrochen.                                                            

 

Auflösung des Verbandes – Schließung des Friedhofs: Der Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes (SD) in Berlin ordnete am 25. Oktober 1939 die Auflösung des Kuppenheimer Friedhofsverbandes an. Das Vermögen des Verbandes betrug 1939 2.000 RM und war nach Mitteilung des Ministers des Innern in Karlsruhe vom 27. Dezember 1939 auf die sogenannte Reichsvereinigung der Juden in Deutschland, Sitz Berlin, zu übertragen.                                                                                                                                                 

Der Friedhof stand bis 1941 im Eigentum des israelitischen Begräbnisverbandes. Infolge seiner Liquidation durch die Nationalsozialisten sollte das Eigentum an dem Friedhof 1940 auf die Reicksvereinigung der Juden in Deutschland in Berlin überge­hen. Der nationalsozialistische Minister des Innern in Karlsruhe ordnete am 19. September 1941 die Schließung des Judenfriedhofs in Kuppenheim an. Der badische Finanz- und Wirtschaftsminister in Karlsruhe teilte der Stadt Kuppenheim am 12. Dezember 1942 mit, sie habe für die Übernahme des Friedhofsgeländes RM 0,05/qm zu zahlen.

 

Da­nach führte Bürgermeister Grathwohl Verhandlungen mit dem badischen Finanz- und Wirtschaftsminister in Karlsruhe und dem Landrat in Rastatt wegen des Kaufs des jüdischen Friedhofs durch die Stadt Kuppenheim, die sich bis Ende 1944 hinzo­gen, weil der Bürgermeister die Verhandlungen wegen der Höhe des Grundstücks­preises und der Übernahme der Kosten für Abräumung und Einebnung hinauszog. Noch am 14.11.1944 bot das Finanzamt Rastatt der Stadt den Friedhof mit Grabsteinen an (Preis 1.000 Reichsmark).                                                                                            

 

Infolge des fortschreitenden, von Reichs­propagandaminister Goebbels erklärten totalen Krieges, der andere Dinge kriegs­wichtiger werden ließ, konnte der jüdische Friedhof nicht mehr abgeräumt, einge­ebnet und zerstört werden.                                                        

 

Nach dem Krieg lagen etwa 200 Steine am Boden, die nach und nach wieder aufgerichtet worden sind. Die Zahl der erkennbaren Grabstellen beträgt 1.000 Gräber für Erwachsene und 45 Kindergräber.

 

Der Jüdische Friedhof wird von einem privaten Betrieb (in Zusammenarbeit mit der Stadt Kuppenheim) im Auftrag des Oberrates der Israeliten Badens und des Regierungspräsidiums Karlsruhe in vorbildlicher Weise gepflegt (Zuschuss 9.422,40 €, 1,51 €/qm, davon 60 – 70 %). Es gibt auch Zuschüsse für  die Wiederaufrichtung alter Grabsteine. Von 1999 bis 2011 wurden 372 Grabsteine wieder aufgerichtet. Das Regierungspräsidium leistete Zuwendungen in Höhe von 160.468,22 Euro (Rechnung Schwörer, Zuschüsse an Stadt Kuppenheim). Ein geringer Teil (7.000 €) trägt die Stadt Kuppenheim.

 

Zusammenfassung:  

                                                                                    

Festzuhalten bleibt, dass sich die jüdischen Friedhöfe insge­samt als Zeugen eines bedeutenden Teiles unserer eigenen Kulturgeschichte darstellen, der Geschichte einer Gesell­schaft, ihres Verhältnisses zu ihren Minderheiten, als Zeug­nis des kulturellen Beitrages der jüdischen Mitbürger zu un­serer Geschichte, des jüdischen Glaubens und jüdischer Geisteshaltung.

 

Und schließlich als jüngstes Kapitel dieser Geschichte zeigt sich darin auch die Wirklichkeit in unse­rem heutigen Staate, in unserer heutigen Gesellschaft; wenn wir sehen, wie unser Staat, unsere Gesellschaft sich diesen Friedhöfen gegenüber verhält, so können wir darin sicher nicht nur ein neues Geschichtsbewusstsein oder mo­ralische Wiedergutmachung und Reue sehen, sondern ganz sicher auch einen Ausdruck des Verständnisses, das dieser Staat, das diese Gesellschaft zu den unter uns lebenden jü­dischen Mitbürgern, ja zu allen Minderheiten hat.

 

aus: Gil Hüttenmeister / Gerhard Friedrich Linder, „Gewidmet vom unvergesslichen Gatten“ – Die Grabinschriften des Jüdischen Friedhofe in Kuppenheim, Verfasser Stadt Kuppenheim, Verlag Regionalkultur, ISBN 978-3-89735-573-6, Verkauf auch beim Rathaus Kuppenheim (Empfang)
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Der jüdische Friedhof zu Kuppenheim (ausführliche Informatioin)
Einführung von Gil Hüttenmeistert und Gerhard Friedrich Linder

 

Kuppenheim, eine der ältesten badischen Amts- und Marktstädte der Markgrafschaft Baden, lag in Mittelalter und früher Neuzeit nahe der markgräflichen Residenzen in Baden-Baden und Rastatt. In der Stadt Kuppenheim, die zunächst zur Grafschaft Eberstein und ab Markgraf Christoph I. von Baden zur Markgrafschaft Baden gehörte, lebten schon sehr früh jüdische Mitbürger, die innerhalb der Stadt eine eigene jüdische Gemeinde mit Judenvorsteher, Bethaus, Synagoge und einem eigenen jüdischen Friedhof hatten.

 

Über die Geschichte der jüdischen Gemeinde Kup­penheim liegt von G.F. Linder die Arbeit „Die jüdische Gemeinde in Kuppenheim vor, in der auch der jüdische Friedhof, die Aussegnungshalle und der Begräbnisverband besprochen sind. Die Frühzeit des jüdischen Friedhofs in Kuppenheim liegt im Dunkeln. Eindeutig früheste Nennungen des Fried­hofs sind auf den ältesten erhaltenen jüdischen Grabstei­nen für die Jahre 1687 bis 1699 erhalten (138, 170, 171, 209, 217 rechts). Der älteste erhaltene Grabstein ist vom 15.1.1687 (oder vom 14.11.1697, Grab Nummer 209) bzw. vom 12.4. 1694 (217 rechts).

 

Aus der Frühzeit des Friedhofes ist das Begräbnis des jungen Juden NN überliefert, der bei Jud Israel Jung in Gernsbach lebte. Er starb am 14.9.1694 in Gernsbach und wurde am 15.9.1694 auf dem „Judenbegräbnus zu Cuppenheim“ begraben. Sein Grabstein ist nicht mehr erhalten.

 

Die ältesten Grabsteine liegen im Zentrum des Fried­hofes. Hier gibt es große Lücken, was auf eine dichtere Belegung schließen lässt. Üblich ist eine Ausrichtung der Gräber nach Osten, in Richtung auf Jerusalem. Hier sind dagegen die ältesten Gräber nach Südosten ausgerichtet und die jüngeren Gräber nach Süden.

 

Für jüdische Begräbnisse kommt aus religiösen Grün­den eine Bestattung auf christlichen Friedhöfen nicht infrage, nicht zuletzt aus dem Grund, dass ein jüdisches Grab nie wieder anderweitig belegt werden darf. Während die Christen ihren „Kirchhof gerne um eine Kirche herum anlegten, war für die Juden ein Gelände um die Synagoge herum schon aus Reinheitsgründen nicht möglich, da das Zusammensein mit einem Toten, und dazu gehört auch ein Besuch auf dem Friedhof, den Besucher unrein werden ließ. So liegen die meisten jüdischen Friedhöfe außerhalb der Ortschaften. Je größer die Entfernung und je weniger der Boden für eine landwirtschaftliche Nutzung geeignet war, umso billiger war die Pacht bzw. später der Ankauf des Geländes.

 

So liegt auch/der Friedhof in Kuppenheim einige hundert Meter von der Stadt entfernt, und das Gelände, auf der ursprünglich städtischen Allmende im Gewann Mergelberg, besteht, wie der Name schon besagt, aus unfruchtbarem Boden. Der Friedhof diente nicht nur den Kuppenheimer Juden als heimatliche Begräbnisstät­te, sondern war auch Begräbnisstätte der in einer relativ weiten Umgebung um Kuppenheim bestehenden jüdischen Gemeinden. Aus den Texten der Grabsteine erkennen wir, dass schon früh jüdische Verstorbene aus Orten von Kehl bis Ettlingen auf dem Kuppenheimer jüdischen Friedhof bestattet wurden.

So schrieb das Stadt- und I. Landamt Rastatt im Jahre 1817, „der jüdische Begräbnisplatz in Kuppenheim diene von unfürdenklichen Zeiten her" auch den Juden zu Baden-Baden, Badenscheuern, Bodersweier, Bühl, Ettlingen, Gernsbach, Hörden, Lichtenau, Malsch, Muggensturm, Neufreistett, Rastatt, Rheinbischofsheim, Schwarzach und Stollhofen zur Grabstätte. In Rheinau-Rheinbischofsheim wünschte um das Jahr 1800 die Familie des Low Simson die Einrichtung einer eigenen Begräbnisstätte in ihrem Wohnort. Da aber alle anderen jüdischen Familien in Rheinbischofsheim für die Beibehaltung des althergekommenen Friedhofes in Kuppenheim waren, gewährte die Gemeinde der Familie einen eigenen Begräbnisplatz im Ort. Die jüdische Gemeinde Bühl/Baden beerdigte ihre Toten bis 1833 in Kuppenheim und hatte ab diesem Jahr einen eigenen Friedhof.

 

In den Begräbnisbüchern des 19. Jahrhunderts sind für den jüdischen Bezirksfriedhof Kuppenheim außer­halb des Rabbinatsbezirks Bühl an Herkunftsorten für die in Kuppenheim begrabenen Juden die Orte Altheim, Altona, Bonn-Beuel, Berlin, Binau, Bordeaux, Bruchsal, Dettenhausen, Durlach, Gelnhausen, Gunstetten im Elsaß, Hagenau, Hamburg, Hechingen, Homburg vor der Höhe, Jöhlingen, Karlsruhe, Kippenheim, Kirchen bei Lör­rach, Königsbach, Landau, Liebau im Kurland, London, Mannheim, Menzingen, Merzhausen, Münzesheim, Paris, Randegg, Reschelau bei Prag, Rheinsberg, Straßburg, Stuttgart, Wangen und Weitersweiler im Elsaß genannt.

 

Feist JKahn, Schutzjude in Neufreistett, war 1772 Pfleger des Kuppenheimer Judenbegräbnisses und berichtet, die Judenschaft habe in den fürstlich-hanauischen Landen diesseits des Rheins schon seit vielen Jahren ihr Begräbnis zu Cuppenheim gemein. Von 1814 an bis 1869 wurde in Kuppenheim durch die Pfarrer der katholischen Mehrheitsreligion die oben erwähnten jüdischen Begräbnisbücher geführt, in denen überwiegend die auf dem Kuppenhei­mer Friedhof beerdigten auswärtigen Juden namentlich eingetragen sind.

 

Erstmals finden wir den Judenfriedhof in den nach 1689 nur sporadisch überlieferten Stadtrechnungen im Jahre 1723/1724 genannt mit den Worten „Von juden Begrabnußen. Die im Land wohnende Judenschaft gibt außer ihrem im Mergelberg dahier habende Begräbnuß jährlich Zinß [Pacht] 4 Gulden“.

 

Die Juden durften bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts kein Grundeigentum erwerben, so dass sie das Grundstück des Friedhofs von der Stadt Kuppenheim pachteten. Die Höhe des Pachtzinses erhöhte sich ab 1749 auf 6 Gulden und von 1766 bis um 1794 auf 10 Gulden. In der Stadtrechnung von 1795 erfahren wir erstmals etwas über die Größe des Friedhofs mit den Worten: „Die Kuppenheimer Judenschaft hat von undenklichen Jahren ungefähr ein Viertel [9 ar] Boden auf dem Mergelkopf der Stadt Kuppenheim ahgelehnet, solchen mit einem gewachsenen Hag eingefasst und für ihre Grabstatt bestimmt. Für diesen Platz hat sie jährlich 10 fl zu bezahlen. Im 794 erhielt sie [= die Judenschaft] weiters zu ihrer Grabstatt ein Viertel Boden, aus welchem sie 5 fl [Pacht an die Stadt] zahlen muß." Die jährliche Pacht betrug somit ab 1794 für 18 ar, einen halben Morgen, 15 fl.

 

In der Stadtrechnung von 1825 lesen wir: „Die Kuppenheimer Judenschaft zahlte für ihren Begräbnisplatz bisher jährlich 15 fl Pacht an die Stadt. Da der Friedhof 1825 zu klein geworden war, pachtete die jüdische Gemeinde ab 1826 1826 von der Stadt Kuppenheim weitere 1 1/2 Viertel Allmende hinzu“, so dass ab 1826 die Größe des Friedhofs 31,5 ar und die Pacht jährlich 22 fl betrug. Im Jahr 1848 (11) wird in der Stadtrechnung berichtet: “Für den jüdischen Friedhof am Mergelberg über sechs Viertel Platz zu einem Leichenacker zahlt die Kuppenheimer Judenschaft 22 Gulden Pacht.“  Die Größe des Friedhofs betrug nun 54 ar. Am 18. Dezember 1879 endete das Pachtverhältnis für den Friedhof. Die politische  Gemeinde Kuppenheim verkaufte mit Beschluss des Gemeinderats vom 11. März 1877 an den israelitischen Begräbnisverband Kuppenheim zur Vergrößerung ihres Friedhofes das Grundstück Flst.Nr, 3134 mit 342 Ruthen, gleich 30,85 ar, Acker, auf dem Mergelkopf für 3 Mark je Rute.

 

Der Kuppenheimer Jude Elisas Dreifuß kaufte als Vorstand des Jüdischen Begräbnisverbandes Kuppenheim 34 Jahre später von der Stadt Kuppenheim letztmals im Jahr 1911 vom Grundstück Flst.Nr. 3134 im Gewann „Mergelkopf“ ein Teilstück von 19,15 ar zum Preis von 536,20 Goldmark zur Fläche des jüdischen Friedhofs hinzu. Damit erhielt 1911 der Friedhof die heute durch die Einfriedigung sichtbare Größe. Besondere Gräberfelder gibt es mit Ausnahme eines Kindergräberfeldes (K 1-K 49) sowie einiger Kindergräber in der Nordwestecke des Friedhofs (665-671 und 702-704) nicht.

 

Eigentümer des Friedhofs war der Israelitische Begräbnisfonds, ab 1911 bis 1941 der Israelitische Begräbnisverband in Kuppenheim, der im nationalsozialistischen Unrechtsstaat enteignet wurde. Der Chef der nationalsozialistischen Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes (SD) in Berlin ordnete am 25. Oktober 1939 die Auflösung des Kup- penheimer Friedhofverbandes an. Das Vermögen des Verbandes betrug 1939 2.000 RM und war nach Mitteilung des Ministers des Innern in Karlsruhe vom 27. Dezember 1939 auf die sogenannte Reichsvereinigung der Juden in Deutschland, Sitz Berlin, zu übertragen. Bei dieser Vereinigung handelte es sich nicht um eine jüdische Organisation, sondern um eine von den Nazis eingerichtete und dem nationalsozialistischen Reichsinnenminister unterstehende Zwangsvereinigung, die zum Ziel hatte, das jüdische Vermögen für das Deutsche Reich „restlos" zu verwerten. Auch das Eigentum am Friedhof sollte im Jahr 1940 auf diese Reichsvereinigung übergehen.

 

Der nationalsozialistische Minister des Innern in Karlsruhe ordnete am 19. September 1941 die Schließung des Judenfriedhofes in Kuppenheim an. Der badische Finanz- und Wirtschaftsminister in Karls- ruhe teilte der Stadt Kuppenheim am 12. Dezember 1942 mit, sie habe für die eigentümliche Übernahme des Friedhofsgeländes RM 0,05/qm zu zahlen. Danach führte Bürgermeister Gustav Grathwohl Verhandlungen mit dem badischen Finanz- und Wirtschaftsminister in Karlsruhe und dem Landrat in Rastatt wegen des Kaufs des Grundstücks des jüdischen Friedhofs durch die Stadt Kuppenheim, die sich bis Ende 1944 hinzogen, weil der Bürgermeister klugerweise die Verhandlungen wegen der Höhe des Grundstückspreises und der Übernahme der Kosten für Abräumung und Einebnung hinauszog. Noch am 14. November 1944 bot das Finanzamt Rastatt der Stadt Kuppenheim den Friedhof mit Grabsteinen zum Preis von 1.000 RM an. Infolge des fortschreitenden, von Reichspropagandaminister Goebbels erklärten totalen Krieges, der andere Dinge kriegswichtiger werden ließ, wurde der jüdische Friedhof weder verkauft, abgeräumt, eingeebnet noch zerstört und blieb der Stadt und der Nachwelt erhalten.

 

Die Stadt Kuppenheim beschrieb nach dem Endes des Zweiten Weltkrieges den Zustand dahin, der Friedhof sei während des Krieges durch nationalsozialistische Elemente verwüstet, die Aussegnungshalle 1938 in der Reichspogromnacht zerstört worden. Die Verwüstungen hätten meist an Grabsteinen und den Inschriftentafeln stattgefunden. Nach der Zerstörung der Aussegnungshalle im November 1938 durch die Nationalsozialisten sollte die Ruine auf Veranlassung des nationalsozialistischen Landrats durch die Stadt Kup -penheim abgebrochen werden. Bürgermeister Gustav Grathwohl notierte am 1. November 1938, dass nach Mitteilung des Vorstehers der jüdischen Gemeinde Kuppenheim, Alfred Maier, diese den Abbruch der Aussegnungshalle auf dem Judenfriedhof dem Kuppenheimer Steinhauermeister Julius Schulz gegen Überlassung des Baumaterials übertragen habe.

 

Im Dezember 1946 begann die Stadt Kuppenheim mit den ersten Instandsetzungsarbeiten auf dem jüdischen Friedhof. Im Jahre 1948 lagen etwa 200 Grabsteine am Boden.

 

Von den Anfängen des jüdischen Friedhofes an bis heute finden sich in den Archivalien des Stadtarchivs Kuppenheim keine urkundlichen Nachweise von Schändungen am jüdischen Friedhof. Die infrage kommenden bis 1945 entstandenen Akten wurden wohl nach 1945 entsorgt. Bemerkenswert ist die bei der jetzigen Dokumentation über die Texte der Grabsteine festgestellte doch recht große Anzahl von Grabsteinen, in denen Texttafeln und Inschriften fehlen oder zerbrochen sind. Der Zustand der betroffenen Grabsteine lässt nicht erkennen, auch nicht durch die jetzige Dokumentation, wann diese Schäden einge- treten sind oder ob sie willkürlich verursacht wurden.

 

Um das Jahr 1896 erschien in der Ausgabe Nr. 94 der jüdischen Zeitschrift „Die Welt“ Seite 9, aber ein Bericht über den jüdischen Friedhof in Kuppenheim mit dem Inhalt: „In Kuppenheim (Deutschland)  hat die jüdische Gemeinde sich gezwungen gesehen, eine Belohnung von 50 Mark für denjenigen auszusetzen, welcher den Thäter des Unfuges entdeckt, der am jüdischen Friedhofe verübt wurde. Es wurden daselbst nämlich wiederholt Grabsteine umgestürzt und beschädigt. Bisher hat man vom Thäter keine Spur."

Nach Ende des Dritten Reiches und des Zweiten Weltkrieges wurde ab 1949 Eigentümer des jüdischen Friedhofes die Israelitische Landesgemeinde Südbaden, Sitz Freiburg (BRG), ab 1954 die Israelitische Religionsgemeinschaft Baden, Sitz Karlsruhe, vertreten durch die Jüdische Kultusgemeinde Karlsruhe (12).

 

aus:

Gil Hüttenmeister / Gerhard Friedrich Linder,   „Gewidmet vom unvergesslichen Gatten“ – Die Grabinschriften des Jüdischen Friedhofe in Kuppenheim, Verfasser Stadt Kuppenheim, Verlag Regionalkultur,
ISBN 978-3-89735-573-6, Verkauf auch beim Rathaus Kuppenheim (Empfang)

 

 

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